Zum Schutz der einheimischen Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen. Um zu verhindern, dass sich unterschiedlichste Einfuhrvorschriften entwickeln, hat die International Plant Protection Convention (IPPC), eine untergeordnete Organisation der Food and Agriculture Organisation (FAO) der UN, für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz die ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) „Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade“ erlassen.
Die ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm (in Übereinstimmung mit dem Harmonisierten System der EU).
Unsere Flightcases sind dagegen durchweg aus behandelten Hölzern gefertigt (Multiplex, Sperrholz u.a.). Diese Holzwerkstoffe stellen im Sinne der ISPM15 den uneingeschränkten, internationalen Einsatz unserer Flightcases sicher.