Länderbestimmungen zur Einfuhr von Holz und Verpackungsmaterial.
ISPM 15 ist ein international vereinbarter phytosanitärer Standard, der durch die IPPC (International Plant Protection Convention) vereinbart wurde. Diese Norm verhindert die Einschleppung von Holzschädlingen in unterschiedliche Länder. Der Standard beachtet die Notwendigkeit, Vollholz mit einer Stärke von mehr als 6 mm Dicke zu behandeln, um es weltweit versenden zu können.

Länderbestimmung China
– Holz muss rindenfrei sein
– vorgeschriebenen Behandlungen (Hitzebehandlung (HT) oder Begasung mit Methylbromid (MB)
– Kennzeichnung des Verpackungsholzes (Stempel)
– Pflanzengesundheitszeugnis muss vorhanden sein
– Erklärung für NICHT-HOLZVERPACKUNGEN !!
– Non Wood Packingdeclaration
– Furnierholz, Faserplatten, Sperrholz sind ausgenommen (Processed Wood declaration

USA, KANADA, MEXIKO (gemeinsame Umsetzung) Internationale Standard Nr. 15 (ISPM # 15) für die Kennzeichnung von Verpackungsholz, entsprechend dem FAO Abkommen von 1997 Nationale Umsetzung in der PflanzenschutzVO(BGBl. II Nr. 463/2003)
– rindenfrei und auch Hitze behandelt oder begast
– Behandlung von einer zugelassenen Prüfstelle
– Kennzeichnung -Stempel
– Ein gesondertes Pflanzenschutzzeugnis ist nicht erforderlich.
– ausgenommen ist Verpackungsholz, welches zur Gänze aus bearbeitetem/verarbeitetem Holz: wie z.B. Sperrholz, Pressspanplatten und Furnier besteht. Für dieses Verpackungsmaterial gibt es keine Kennzeichnungspflicht bzw. Empfehlung der ausführenden Stellen.